BOOKING CONDITIONS (AGB)

UNIVERSAL MODELDELS E.K – BOOKING CONDITIONS (AGB)

Für Kunden und Models / Darsteller*innen / Künstler*innen etc.

Inhalt:
§ 1 Allgemeine Geschäftsgrundlage
§ 2 Option einer Buchung
§ 3 Buchungsmodalitäten / Stornierung
§ 4 Haftung
§ 5 Honorar
§ 6 Wetterbuchungen
§ 7 Arbeitszeit / Reisekosten
§ 8 Versicherung
§ 9 Schlussbestimmungen
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§ 1 Allgemeine Geschäftsgrundlage
In den nachstehenden Paragraphen werden die verbindlichen Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und unseren Models, Darsteller*innen und Künstler*innen geregelt. Diese allgemeine Geschäftsgrundlage gilt, solange keine anderen rechtsverbindlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Die Agentur richtet sich nach handelsüblichen Reglements der Model-, Darsteller, und Künstlervermarktung.

§ 2 Option einer Buchung
Die Option einer Buchung ist eine terminverbindliche Buchung unter Vorbehalt der Wirksamkeit.
Sie verfällt, sofern nicht spätestens drei Werktage vor Arbeitsbeginn eine Festbuchung vom Auftraggeber erfolgt. Feiertage und Wochenenden gelten nicht als Werktage. Die deutsche Zeitrechnung wird bei einer Buchung zugrunde gelegt.
Jede Option wird von der Agentur registriert. Der Auftraggeber wird im Falle vorrangiger Optionen darüber informiert, welche Position seine Option eingenommen hat. Verfällt eine vorrangige Option, so rückt er in der Reihenfolge auf.

§ 3 Buchungsmodalitäten / Stornierung
Jede telefonische oder schriftliche Buchung bei der Agentur gilt als verbindliche Festbuchung eines Auftraggebers, sofern die Annahme seitens der Agentur bestätigt wurde.
Sofern eine Festbuchung vom Auftraggeber storniert wurde, haftet er ebenfalls für das Ausfallhonorar, zzgl. 30 % Agenturprovision und Spesen für Model/Darsteller*in/Künstler*in in vollem Umfang.
Der Auftraggeber ist zur Zahlung innerhalb von sieben Werktagen verpflichtet.
Die Zahlungsverpflichtung bei einer Stornierung ist darin begründet, dass für Model/Darsteller*in/Künstler*in ein Verdienstausfall entstanden sein könnte und der Agenturaufwand entschädigt wird.
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei jeder Buchungsänderung grundsätzlich vorher Rücksprache mit der Agentur zu halten und keine Nebenabsprachen mit von Agentur vermittelten Models/Darsteller*innen/Künstler*innen vorzunehmen.
Er verpflichtet sich ferner, keine Direkt- und Folgebuchungen der von der Agentur vermittelten Models/Darsteller*innen/Künstler*innen vorzunehmen und die Agentur immer in Kenntnis zu setzen. Bei Zuwiderhandlung wird der entstandene Verdienstausfall von der Agentur gegenüber dem Auftraggeber rechtlich eingeklagt.

§ 4 Haftung
Die Agentur wird grundsätzlich aus der Haftung jedes vermittelten Rechtsgeschäftes zwischen Auftraggeber und Models/Darsteller*innen/Künstler*innen entbunden. Der Provisionsanspruch der Agentur bleibt auch bei Nichterfüllung der Leistung der Models/Darsteller*innen/Künstler*innen bestehen.
Der Auftraggeber wird dann seine rechtlichen Ansprüche direkt an Model/Darsteller*innen/Künstler*innen richten.
Die Agentur wird sich im Falle eines Ausfalles der Models/Darsteller*innen/Künstler*innen (z. b. Krankheit, Unfall, etc.) um adäquaten Ersatz für den Auftraggeber bemühen, ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein.
Der Auftraggeber bestätigt, dass Folgebuchungen von Models/Darsteller*innen/Künstler*innen, insbesondere bei neuen Projekten, Produktionen, Werbeaktionen etc. immer mit 30% Vermittlungsprovision von der Agentur berechnet und exklusiv mit der Agentur abgewickelt werden.

§ 5 Honorar
Die Agentur ist exklusiv von den vermittelten Models/Darsteller*innen/Künstler*innen beauftragt worden, dem Auftraggeber stellvertretend Erklärungen abzugeben und ihm das Honorar, sowie Buyouts (Nutzungsrechte) in Rechnung zu stellen. Models/Darsteller*innen sind nicht befugt, Kontaktdaten ohne unsere Zustimmung herauszugeben.
Dazu erfolgt von der Agentur eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber über die Vermittlungsprovision. Der vereinbarte Provisionssatz beträgt 30% des vereinbarten Model-, Darsteller*in-, Künstler*in Honorars.
Nach Abschluss der Produktion, bzw. Beendigung des Auftrages ist das Honorar, zzgl. MwSt. gemäß der getroffenen Vereinbarung innerhalb von sieben Werktagen nach Rechnungserhalt vom Auftraggeber an die Agentur zu zahlen.
Das Honorar für Model/Darsteller*in/Künstler*in bezieht sich auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, zzgl. gesetzlicher MwSt. und schließt keine Nutzungsrechte der Produktionsaufnahmen (Buyouts) ein.
Nutzungsrechte (Buyouts) an den Aufnahmen werden dem Auftraggeber erst durch gesonderte Berechnung eingeräumt. Sie berechnen sich nach der örtlichen und zeitlichen Verwertung der gebuchten Personen:
z.B. Aufnahmen in Zusammenhang mit Werbekampagnen, Produktionen und Produkten, wie z.B. Printmaterialien, Verpackungen, Displays, Werbefilmen, Videos, Radio, digitalen Medien etc.
Die Verwendung des Model-Darsteller*in- oder Künstler*in Namens ist ebenfalls für den Kunden genehmigungspflichtig.
Sondervereinbarungen werden z.B. für folgende nachstehend aufgeführte Produkte getroffen:Tag- und Nachtwäsche, Miederwaren, Werbefilme, Konsumgüterwaren, etc.

§ 6 Wetterbuchungen
Wetterbuchungen sind nur am Aufenthaltsort von Models/Darsteller*innen/Künstler*innen möglich und müssen als solche bezeichnet werden. Eine Stornierung der Wetterbuchung kann vom Auftraggeber auch bis zum Buchungstag erfolgen, jedoch ist 50% des vereinbarten Honorars, zzgl. Spesen und 30% Agenturprovision des Model-/ Darsteller*in/Künstler*in
-Honorars an die Agentur zu zahlen.
Lässt der Auftraggeber die o. a. Fristen verstreichen und erfolgt dennoch eine Stornierung, so haftet der Auftraggeber in vollem Umfang für das vereinbarte Honorar, entstandene Spesen und Agenturkosten. Der Auftraggeber ist dann zur Zahlung innerhalb von sieben Werktagen verpflichtet.

§ 7 Arbeitszeit / Reisekosten
Die Definition für eine Tagesbuchung für Models/Darsteller*in/Künstler*in beträgt acht Stunden.
Eine Stunde Mittagspause wird der gebuchten Person eingeräumt, aber dem Kunden nicht berechnet. Eine Halbtagsbuchung wir mit vier Stunden festgelegt – hierbei wird keine Pause angesetzt.
Mit Ankunft des Models/Darsteller*in/Künstler*in am vereinbarten Produktionsort beginnt die Berechnungsgrundlage.
Alle Vorbereitungen für die Produktion, wie z.B. Styling, Fittings, etc. gelten als begonnene Arbeitszeit.
Überstunden werden mit 30% des vereinbarten Honorars pro beginnende Stunde zusätzlich berechnet.
An- und Abreisezeiten der Models/Darsteller*in/Künstler*in, zwischen dem Ort der Unterkunft und dem Arbeitsort gelten als Arbeitszeit.
Als Spesen gelten entstandene Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten, die vom Abreise- bis zum Ankunftsort vom Auftraggeber getragen werden müssen. Diese Kosten können vom Auftraggeber pauschal abgedeckt werden, oder gegen Vorlage der Belege. Ist das gebuchte Model/Darsteller*in/Künstler*in am Produktionsort ansässig, so gelten diese o. a. Bestimmungen nicht. Lediglich Taxikosten oder sonstige zumutbare Reise-Verpflegungskosten für den Auftraggeber könnten anfallen, sofern das Model/Darsteller*in/Künstler*in über 30 km vom Produktionsort entfernt wohnt.

§ 8 Versicherung
Riskante Anforderungen des Auftraggebers an Models/Darsteller*innen/Künstler*innen am Produktionsplatz, über die zuvor keine Aufklärung erfolgte, können von der Agentur bzw. von den gebuchten Personen abgelehnt werden. Hierfür wird 70% des vereinbarten Gesamthonorars als Ausfallhonorar von der Agentur für Model/Darsteller*in/Künstler*in erhoben, zzgl. Spesen und 30% Agenturprovision von dem Ausfallhonorar.
Der Auftraggeber ist ausschließlich für die Sicherheit des Models/Darsteller*in/Künstler*in in Form von Versicherungsabschlüssen innerhalb der gesamten Auftrags- bzw. Produktionszeit, zzgl. An- und Abreisefahrten verantwortlich.

§ 9 Schlussbestimmungen
Für das Buchungs-Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber, Agentur und Models/Darsteller*in/Künstler*in gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur. Die Vertragspartner treffen grundsätzlich keinerlei mündliche Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen immer der Schriftform.

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